Allgemein
7. Dezember 2023

Pauschalierungssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sinkt

Wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 1. Januar 2024 der Pauschalierungssatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von derzeit 9,0% auf 8,4% gesenkt wird. Diese Änderung basiert auf den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL).

Die Bundesregierung ist gemäß gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichtet, den Pauschalierungssatz jährlich zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um eine angemessene Kompensation sicherzustellen. Diese Anpassungen erfolgen, um sowohl Über- als auch Unterkompensation zu vermeiden und eine faire Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu gewährleisten.

Um Ihnen die Informationen zu dieser Änderung zugänglich zu machen und gleichzeitig praktische Aspekte zu klären, haben wir einen vorbereiteten Serienbrief erstellt. In diesem Schreiben finden Sie ein Kundenstammblatt, das auch die Abfrage Ihrer E-Mail-Adresse und Ihr Interesse am elektronischen Rechnungsversand enthält. Der Serienbrief kann hier als Mustervorlage eingesehen werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und beantworten etwaige Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Anpassung auftreten könnten.

Wir sind uns bewusst, dass solche gesetzlichen Änderungen Auswirkungen auf Ihre betrieblichen Abläufe haben können. Daher stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten stets im Einklang mit den aktuellen Vorschriften stehen.