1. Pauschaler Umsatzsteuersatz für Land- und Forstwirte bleibt 2026 bei 7,8 %
2. Bis zum 30. Juni 2026 gilt noch eine Übergangsfrist. Verkäufe, die bis dahin abgewickelt werden, können unter Berufung auf alte Verwaltungsrichtlinien möglicherweise noch pauschal besteuert werden. Ab dem 1. Juli 2026 ist Schluss. Dann müssen Landwirte auf jeden Maschinenverkauf die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent erheben und komplett ans Finanzamt abführen.
Quellen: